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Einspruch gegen einen Steuer-Bescheid
Sehen Sie sich den Bescheid in Ruhe und genau an:
- Welches Datum ist als Absendetag angegeben? Sie haben 1 Monat (und
nicht nur "vier Wochen") Zeit, zu reagieren.
- Die Monatsfrist beginnt DREI Tage nach dem Absendedatum und endet mit
einem Werktag.
- In dem Abschnitt "Rechtsbehelfsbelehrung" (evtl. auf der Rückseite) steht,
bei welcher Behörde und unter welcher Anschrift Sie Rechtsbehelf
(EINSPRUCH) einlegen können.
- Ihr Einspruch muss vor Fristablauf beim richtigen Empfänger
vollständig eingetroffen sein. Bei Telefax muss also die entsprechende
Unterschrift vor Mitternacht beim Empfänger angekommen sein!
- Sie müssen Ihren Einspruch nicht sofort genau begründen. Die Begründung
können Sie oder Ihr Steuerberater nachreichen. Ggf. wird Sie das Finanzamt
hierzu auffordern und eine Frist setzen.
Wenn Sie EINSPRUCH einlegen, erreichen Sie, dass die
Steuerfestsetzung (noch) nicht unabänderlich wird. Der Bescheid wird (noch)
nicht "bestandskräftig". Es können noch Änderungen vorgenommen werden - von
beiden Seiten, also von Ihnen und vom Finanzamt. Deshalb legen Sie nur mit
Bedacht oder zur Rettung einer Frist Einspruch ein; ansonsten stellen Sie einen
"Änderungsantrag".
Sie schreiben bei einem Einspruch (mindestens) z.B.:
Finanzamt
...xxx
Postfach xxx
xxx ...stadt
VORAB PER TELEFAX Nr. .....
 | Steuer-Nummer: ... |
 | Name(n) ... |
 | Anschrift ... |
 | Bescheid für / über ..... (= Bezeichnung lt.
Steuerbescheid) |
 | für ..... (=Zeitraum oder Zeitpunkt lt.
Steuerbescheid) |
 | vom ..... (=Bescheiddatum) |
Gegen den vorgenannten Bescheid lege(n) ich / wir Einspruch ein. Die
Begründung wird nachgereicht.
Ort, Datum ...
Unterschrift(en) ...
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