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Steuerberatungsleistungen

bulletGestaltungsberatung
bulletAnfertigung von Steuererklärungen
bulletDeklarationsberatung
bulletPrüfung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Steueransprüchen

Gestaltungsberatung

Wir beraten im Vorfeld bei der Planung und Gestaltung von Sachverhalten, um bestimmte wirtschaftliche und steuerliche Ziele zu erreichen. Hierbei kann es sich z.B. um Investitionen in Beteiligungen oder Grundstücke handeln; es kann sich beispielsweise auch um die Umstrukturierung von Finanzierungen handeln.

Anfertigung von Steuererklärungen

Wir fertigen alle Steuererklärungen für Unternehmen, Privatpersonen (Unternehmer/Innen, Freiberufler, Arbeitnehmer, Pensionäre, Rentner, Vermieter, Kapitalanlager usw.), juristische Personen (GmbH, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, Vereine e.V. usw.) und Personengesellschaften aller Rechtsformen an.

Deklarationsberatung

Die Anfertigung von Steuererklärungen durch uns schließt die Beratung zu Antrags- oder Wahlrechten, die mit dieser Erklärung ausgeübt werden können, mit ein. Die für eine sachgerechte Bearbeitung erforderlichen Fristverlängerungen werden von uns routinemäßig bei der Finanzverwaltung beantragt. Soweit wir die Steuererklärungen für Mandanten nicht anfertigen, beraten wir unsere Mandantschaft gerne auch separat zu Fragen im Rahmen der selbst gefertigten Steuererklärung.

Ein besonderes sensibler Problemkreis der Deklarationsberatung ist der Bereich nicht ordnungsgemäß erklärter steuerpflichtiger Einkünfte (z.B. fehlende Angaben über Kapitaleinkünfte, über Gewinne aus Wertpapiergeschäften oder nicht erfasste steuerpflichtige Bargeschäfte). Hier ist es vielfach jedoch noch möglich, einen Weg heraus aus der Steuerordnungswidrigkeit bzw. dem Steuerstrafrecht zurück zu legalisierten Einkünften und Vermögen aufzuzeigen und die Mandantschaft bei der Umsetzung zu unterstützen.

Prüfung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Steueransprüchen

Wir überprüfen die Festsetzungen von Steuern und Zulagen durch das Finanzamt. Bei Abweichung von der zutreffenden Anwendung des Steuerrechts führen wir die erforderlichen Rechtsbehelfe durch, um unberechtigte Forderungen abzuwehren und die Rechte unserer Mandantschaft zu wahren.

Die Prüfung von Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsakten der Finanz- oder Gemeindeverwaltungen erfolgt hier regelmäßig, wenn wir die zugrundeliegenden Erklärungen angefertigt haben und als Zustellungsvertreter die Bescheide erhalten haben.

Bei allen anderen Festsetzungsbescheiden ist Voraussetzung, dass wir rechtzeitig vor Fristablauf beauftragt und schriftlich bevollmächtigt werden sowie die Übernahme dieses Auftrags bestätigt haben.