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AußenprüfungGeraten Sie nicht in Panik, sondern bewahren Sie sich einen kühlen Kopf. Selbst wenn in der Vergangenheit etwas "dumm gelaufen" sein sollte, lässt sich so manches auch jetzt noch "reparieren". Sehen Sie sich das Schreiben des Finanzamtes genau an:
Die "Prüfungsanordnung" des Finanzamtes umschreibt auch die Unterlagen, die Sie (zunächst einmal) bereit halten sollen. Falls Ihnen Teile der Unterlagen fehlen sollten oder ausgelagert sind - z.B. beim Steuerberater - kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass zu Prüfungsbeginn alles für Sie verfügbar ist. Zu den Unterlagen, die Unternehmen für eine Prüfung der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen haben, gehören auch sämtliche (einzelnen) Buchungssätze des Prüfungszeitraums. Bei der heute üblichen EDV-Buchhaltung müssen deshalb Datensätze der vorgeschriebenen Art vorbereitet sein. Wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre/n Steuerberater/In oder die Softwarehersteller, um so unliebsame Überraschungen und teuere "Eilkonvertierungen" durch EDV-Spezialisten zu vermeiden. Sollten Sie bei Ihrer Vorbereitung der Außenprüfung feststellen, dass in der Vergangenheit nicht alle Angaben vollständig und richtig waren, dann haben Sie möglicherweise ein Problem. Irrtümer und Fehler lassen sich jetzt normalerweise noch weitgehend bereinigen. Wer absichtlich einiges "unter den Tisch fallen" gelassen hat, hat vielleicht auch noch eine Chance:
Nach diesem Exkurs können wir uns wieder der normalen Außenprüfung zuwenden. Hier wird grundsätzlich "nur" überprüft, ob die eingereichten Steuererklärungen auch Ihre tatsächliche Verhältnisse darstellen. Dabei stehen dem / der Prüfer(in) neben seiner / ihrer Ausbildung und Erfahrung auch Kontrollmaterial aus anderen Steuerfällen (das sind Ihre Kunden / Lieferanten usw.) zur Verfügung. Der Vergleich Ihres Falles mit anderen ähnlichen Fällen ("Richtsätzen") und ggf. eine "Nachkalkulation" sollen dem Finanzamt zeigen, ob alles "im gewohnten Rahmen" läuft oder wo Besonderheiten liegen und wie diese ggf. zu erklären sind. Nach Abschluss der Außenprüfung werden die vom / von der Prüfer(in) getroffenen Feststellungen vorgetragen und mit Ihnen und Ihrem Steuerberater erörtert. Sofern sich Änderungen ergeben, kann in dieser Besprechung ggf. noch auf die Folgen Einfluss genommen werden. Mit dieser "Schlussbesprechung" endet der Außenteil der Prüfung und Sie erhalten später einen schriftlichen Bericht oder nur die Mitteilung, dass die Prüfung keine Änderungen ergeben hat. Wenn Sie zur Vorbereitung oder zum Ablauf Ihrer Außenprüfung Fragen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre/n Steuerberater/In. |