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© 2010

 

Handelsbilanz ab 31.12.2002
"mit Plausibilitätsbeurteilung"
und ab dem 01.01.2010 nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Kreditinstitute fordern von Ihnen neuerdings betriebliche Jahresabschlüsse an, die die erweiterten Anforderungen nach dem Kreditwesengesetz aufgrund der verschärften Vorschriften der Bankenaufsicht erfüllen müssen. Deshalb wird jetzt grundsätzlich eine "Plausibilitätsbeurteilung" durch den Steuerberater verlangt. Hierfür muss natürlich zunächst eine Überprüfung des Rechenwerks und der tatsächlichen Verhältnisse durch den Berufsangehörigen durchgeführt werden.

In diesen Fällen benötigen Sie zu der handelsrechtlichen Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung auch einen Bericht über den erstellten Abschluss. Einige Kreditinstitute fordern darüber hinaus, weitere Prüfungen bestimmter Bilanzposten bzw. Bilanzinhalte durch den Steuerberater vornehmen und bescheinigen zu lassen.

Derartige Tätigkeiten sind typisch für unser Berufsfeld. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Rat oder Hilfe brauchen.

Betriebswirtschaftliche Beratung, z.B.

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zur Existenzgründung oder Existenzerweiterung

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zur innerbetrieblichen Organisation

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zur Kostensenkung durch Ablaufoptimierung

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zur Finanzierung und Liquidität

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Anfertigung von Planrechnungen mit Plan-Blianzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen 

Hilfeleistungen, z.B.

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bei der Betriebsabrechnung

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bei der Vorbereitung und Durchführung der Inventur

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bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses

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Anfertigung der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung,
auch mit Prüfungshandlungen und Erstellungsbericht

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Anfertigung eines Anhangs zum Jahresabschluß

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Anfertigung eines Lageberichts