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Steuererklärungen:
Technik und Gebühren

Für die Bearbeitung der Steuererklärungen setzen wir aktuelle EDV-Programme (DATEV) und moderne Bürotechnik ein. Die amtlichen Formulare bzw. Datensätze zur Übermittlung an die Finanzverwaltung mit allen erforderlichen Eintragungen sowie Ausfertigungen und Vorausberechnungen für Ihre eigenen Akten werden grundsätzlich zusammenhängend und schlüssig aus einem einheitlichen Datenbestand gedruckt und dokumentiert.

Die Anfertigung der Steuererklärungen sind obligatorisch nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes unter Anwendung der Steuerberatergebührenordnung abzurechnen. Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich nach dem Verhältnis aus Auftragswert ("Gegenstandswert"), Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand der erforderlichen Bearbeitung. Bitte fordern Sie gerne unverbindlich ein individuell für Sie zugeschnittenes Angebot an.

Die folgende Tabelle informiert Sie beispielhaft über einige ausgewählte Mindest- und Beispielsbeträge:

Steuererklärung

Gegenstandswert
ermittelt aus ...

[Mindest-] Beispiels-
wert
EUR

Mindest-Vergütung*
EUR zzgl. USt (s.u.)

Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte

Summe der positiven Einkünfte

[6.000 €]

45.000 €

[33,80 €]

97,40 €

Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte ohne Ermittlung der Einkünfte

Summe der positiven Einkünfte

[6.000 €]

65.000 €

[33,80 €]

112,30 €

Körperschaftsteuererklärung ohne die Erklärung zur gesonderten Feststellung nach den §§ 27, 28, 37 des Körperschaftsteuergesetzes

Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzugs

[12.500 €]

80.000 €

[67,60 €]

240,00 €

Erklärung zur Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrages und eines Gewerbeverlustes

[6.000 €]

110.000 €

[33,80 €]

135,40 €

Gewerbesteuer- zerlegungserklärung für mehrere Betriebsstätten

10% der als Zerlegungsmaßstab erklärten Arbeitslöhne und Betriebseinnahmen

[4.000 €]

125.000,00 €

[24,50 €]

143,10 €

Umsatzsteuervoranmeldung

10% des Gesamtbetrags der Entgelte zuzüglich unentgeltlicher Wertabgaben

[500 €]

12.500 €

[10,00 €]

52,60 €

Umsatzsteuerjahreserklärung

10% des Gesamtbetrags der Entgelte zuzüglich unentgeltlicher Wertabgaben

[6.000 €]

80.000 €

[33,80 €]

120,00 €

Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 EbStG

Wert des Erwerbs von Todes wegen vor Abzug der Schulden und Lasten

[12.500 €]

200.000 €

[105,20 €]

363,20 €

Schenkungsteuererklärung

Rohwert der Schenkung

[12.500 €]

[105,20 €]

Lohnsteueranmeldung (ohne Lohn-, Gehaltsabrechnung9

20% der Arbeitslöhne einschließlich sonstiger Bezüge

[1.000 €]

6.000 €

[10,00 €]

16,90 €

Antrag auf Lohnsteuer- ermäßigung (Antrag auf Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte)

Voraussichtlicher Jahresabreitslohn

[4.500 €]

40.000 €

[13,65 €]

45,10 €

Die o.g. Steuererklärungen wurden nur beispielhaft aus unserem Tätigkeitsbereich ausgewählt und aufgeführt. * Die Mindestvergütung gilt zum Beispiel für einfache Fallgestaltungen ohne besondere Beratungsleistungen. Der Vergütung ist die gesetzliche Umsatzsteuer (z. Zt. 19% MWSt) hinzuzurechnen, um den jeweiligen Preis zu ermitteln.

Die Preise für Aufträge, die den Vorbehaltsaufgaben des Steuerberatungsgesetzes unterliegen, werden nach den Umständen des Einzelfalls nach der Steuerberatergebührenverordnung festgelegt. 

Für andere Tätigkeiten teilen wir den Preis oder einen Kostenvoranschlag gerne auf Ihre konkrete Anfrage mit: Preisanfrage.

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