© 2010 |
Steuererklärungen:
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Steuererklärung |
Gegenstandswert |
[Mindest-] Beispiels- |
Mindest-Vergütung* |
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Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte |
Summe der positiven Einkünfte |
[6.000 €] 45.000 € |
[33,80 €] 97,40 € |
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Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte ohne Ermittlung der Einkünfte |
Summe der positiven Einkünfte |
[6.000 €] 65.000 € |
[33,80 €] 112,30 € |
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Körperschaftsteuererklärung ohne die Erklärung zur gesonderten Feststellung nach den §§ 27, 28, 37 des Körperschaftsteuergesetzes |
Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzugs |
[12.500 €] 80.000 € |
[67,60 €] 240,00 € |
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Erklärung zur Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag |
Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrages und eines Gewerbeverlustes |
[6.000 €] 110.000 € |
[33,80 €] 135,40 € |
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Gewerbesteuer- zerlegungserklärung für mehrere Betriebsstätten |
10% der als Zerlegungsmaßstab erklärten Arbeitslöhne und Betriebseinnahmen |
[4.000 €] 125.000,00 € |
[24,50 €] 143,10 € |
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Umsatzsteuervoranmeldung |
10% des Gesamtbetrags der Entgelte zuzüglich unentgeltlicher Wertabgaben |
[500 €] 12.500 € |
[10,00 €] 52,60 € |
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Umsatzsteuerjahreserklärung |
10% des Gesamtbetrags der Entgelte zuzüglich unentgeltlicher Wertabgaben |
[6.000 €] 80.000 € |
[33,80 €] 120,00 € |
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Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 EbStG |
Wert des Erwerbs von Todes wegen vor Abzug der Schulden und Lasten |
[12.500 €] 200.000 € |
[105,20 €] 363,20 € |
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Schenkungsteuererklärung |
Rohwert der Schenkung |
[12.500 €] |
[105,20 €] |
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Lohnsteueranmeldung (ohne Lohn-, Gehaltsabrechnung9 |
20% der Arbeitslöhne einschließlich sonstiger Bezüge |
[1.000 €] 6.000 € |
[10,00 €] 16,90 € |
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Antrag auf Lohnsteuer- ermäßigung (Antrag auf Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte) |
Voraussichtlicher Jahresabreitslohn |
[4.500 €] 40.000 € |
[13,65 €] 45,10 € |
| Die o.g. Steuererklärungen wurden nur beispielhaft aus unserem Tätigkeitsbereich ausgewählt und aufgeführt. | * Die Mindestvergütung gilt zum Beispiel für einfache Fallgestaltungen ohne besondere Beratungsleistungen. Der Vergütung ist die gesetzliche Umsatzsteuer (z. Zt. 19% MWSt) hinzuzurechnen, um den jeweiligen Preis zu ermitteln. | ||